Beratung
Gemeinsam finden wir Ihren Weg bei:
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten (u.a. Fructose, Sorbit, Lactose, Histermin, Gluten)
- Allergien
- Entzündliche Darmerkrankungen
- Erkrankungen von Magen und Bauchspeicherdrüse
- Untergewicht und Mangelernährung
- Übergewicht, Adipositas
- Vor- und Nachbetreuung baratrischer Operationen (Magenverkleinerungen)
- Verdauungstörungen, Reizdarm
- Fettstoffwechselstörungen
- Diabetes
- Krebserkrankungen
- Osteoporose
Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Prävention
Meine beratenden Tätigkeiten beziehen sich nicht nur auf kranke Personen, sondern dient auch der Prävention. Eine Ernährungsberatung für gesunde Personen ist nach §20 SGB V als Prävention klassifiziert. Hierbei erflogt eine gesundheitliche Vorsorge ohne ärztliche Zuweisung. In diesem Fall ist es möglich, dass Ihre Krankenkasse auf Anfrage einen Kostenzuschuss für bis zu drei Terminen pro Jahr übernehmen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.
Ernährungstherapeutische Beratung
Bei einer ernährungstherapeutischen Beratung liegt eine medizinische Indikation sowie eine Verordnung durch den behandelnden Arzt vor. Mit der ärztlich anerkannten Notwendigkeit ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen möglich. Durch meine Zertifizierung bei der VDOE als Ernährungsberaterin bin ich bei den gesetzlichen Krankenkassen gelistet und anerkannt. Gemäß §43 (Ernährungstherapie) SGB V können jährlich in der Regel bis zu fünf Beratungseinheiten bezuschusst werden. Hierzu ist ein Formular für eine ärtzliche Notwendigkeitsbescheinigung von Nöten.